Wie schon in unserer letzten Episode loten wir die Grenzen der Kunst- und Meinungsfreiheit aus. Diesmal geht es um ein – glaubt man dem Gesetzgeber – besonders schützenswertes Gut: Die Religionsfreiheit. Eigene Blasphemieparagraphen schüzten in Österreich und Deutschland Gläubige vor der Beleidigung ihrer religiösen Gefühle. Und dabei handelt es sich keineswegs um “totes” Recht, sondern immer wieder müssen sich KünstlerInnen, AktivistInnen oder auch Privatpersonen vor Gericht für den Vorwurf der “Störung des religiösen Friedens” rechtfertigen, Demonstrationen wurden bereits auf dieser Grundlage verboten oder bestimmte vor Publikum getätigte Äußerungen mit Geldstrafen belegt. Egal, ob nun Mohammed, Buddha oder Jesus Gegenstand von Satire wird – warum solche Blasphemie-Gesetze problematisch sind und weshalb Religion vom Staat als schützenswert erachtet wird, das klären wir in dieser Episode.
Bildquelle: Ein Schnappschuss einer Demo in Montreal nach dem religiös motivierten Attentat auf die französische Wochenzeitung Charlie Hebdo 2015 – nachdem die Zeitung wiederholt Mohammed-Karikaturen abgedruckt hatte, stürmten zwei Männer die Pariser Redaktionsräume und töteten 12 Menschen. In Solidarität für die getöteten JournalistInnen wurde weltweit demonstriert. (Von Gerry Lauzon from Montreal, Canada – Rien à foutre, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=37740318)