Jan 23 2025 54 mins 4
Die große Reform der Grunderwerbsteuer ist bisher ausgeblieben; stattdessenn haben wir im letzten Jahr eine Vielzahl kleinerer und größerer gesetzlicher Anpassungsmaßnahmen gesehen, die vieles klären, aber auch Fragen offenlassen. Mit dem ausgewiesenen Grunderwerbsteuer-Spezialisten Michael Joisten diskutieren wir in dieser TAXpod-Episode die großen und kleinen Entwicklungen, die das Grunderwerbsteuerrecht im letzten Jahr genommen hat. Wir beleuchten den aktuellen Stand der umfangreichen Reformformvorhaben und die gesetzlichen Anpassungen zur Zurechnung von Immobilien sowie die Auswirkungen des MoPeG auf die Nachbehaltensfristen. Darüber hinaus werden Entscheidungen insbesondere im Zusammenhang mit § 6a GrEStG vorgestellt. Beachtenswert ist z.B. das FG Sachsen, nach dem § 6a GrEStG in Hinblick auf Art. 24 OECD-MA und vergleichbare Klauseln der einzelnen DBA auch auf Drittstaatenfälle anwendbar ist und überdies auch auf „Einbringungen zur Neugründung“ Anwendung findet. Andere Finanzgerichte wie das Finanzgericht Nürnberg (4 K 990/22) zeigen sich dabei weniger günstig für den Steuerpflichtigen. Beachtenswert auch ein AdV Verfahren des FG Düsseldorf (11 V 1325/24 A (GE)), nach dem die laufenden 5-Jahres-Fristen durch die Grunderwerbsteuerreform 2021 trotz § 23 GrEStG nicht verlängert worden sind. Die ganz große Frage stellt das FG München (4 K 1671/20), indem es aufwirft, ob die Erhebung von Grunderwerbsteuer bei bestimmten Umwandlungen vor dem Hintergrund der Kapitalverkehrssteuerrichtlinie überhaupt zulässigerweise erfolgt. Ein profunder Kenner des EU-Rechts, Thomas Sendke, den wir spontan hinzugeschaltet haben, ordnet die Rechtsgrundsätze für uns ein. Und zuletzt berichtet Michael Joisten aus der Praxis über das Risiko erheblicher Säumniszuschläge, sowie über die Anforderungen und vor allem die überragende Bedeutung ordnungsgemäßer Grunderwerbsteueranzeigen. Viel Spaß beim Hören!
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