Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen, weil sie vergeblich auf ein Spenderorgan warten. Dabei stehen 84 Prozent einer Organspende nach ihrem Tod eigentlich positiv gegenüber. Jedoch nur knapp die Hälfte dieser Menschen hat ihre Zustimmung auch dokumentiert. Aktuell warten 8500 Menschen auf ein Organ. Es liegt auf der Hand, dass wir dringend mehr Spenden brauchen. Die Geister scheiden sich jedoch – auch grundrechtlich – an der Frage nach dem „wie“.
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen haben im Bundesrat das Thema Organspende auf die Agenda gesetzt – mit Erfolg. Der Antrag wurde angenommen. Jetzt muss das Bundesgesundheitsministerium sich mit der Widerspruchslösung befassen. Anders als bei der Entscheidungslösung ist der Kern dieses Modells, dass Menschen explizit widersprechen müssten, um nicht als Organspender infrage zu kommen.
Aber ist die Widerspruchlösung grundrechtlich wasserdicht? Darüber hat unsere Moderatorin Janina Zillekens-McFadden mit Josef Franz Lindner gesprochen. Lindner ist Jura-Professor und hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät Augsburg inne. Seit Jahren setzt er sich für eine Lösung ein, die mehr Organspenden möglich macht.
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen haben im Bundesrat das Thema Organspende auf die Agenda gesetzt – mit Erfolg. Der Antrag wurde angenommen. Jetzt muss das Bundesgesundheitsministerium sich mit der Widerspruchslösung befassen. Anders als bei der Entscheidungslösung ist der Kern dieses Modells, dass Menschen explizit widersprechen müssten, um nicht als Organspender infrage zu kommen.
Aber ist die Widerspruchlösung grundrechtlich wasserdicht? Darüber hat unsere Moderatorin Janina Zillekens-McFadden mit Josef Franz Lindner gesprochen. Lindner ist Jura-Professor und hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät Augsburg inne. Seit Jahren setzt er sich für eine Lösung ein, die mehr Organspenden möglich macht.