Als am 1. April 1988 die Kulturstiftung ihre Arbeit aufnimmt, ist dies Ergebnis einer 15-jährigen politischen Debatte in der deutschen Kulturpolitik, die auch die Fragen nach der Rolle der Kultur in unserer Gesellschaft oder die die Aufgabe der Kulturpolitik oder die verfassungsmäßigen berührt. Die 15-jährige Debatte von der von Willy Brandt geäußerten Idee einer Deutschen Nationalstiftung im Deutschen Bundestag bis hin zur Gründung der Kulturstiftung der Länder ist Thema dieser 10-teiligen Podcast-Serie über die Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder.
Thema dieses Podcast: In einer der ersten Debatten zum Thema spricht CSU-Abgeordnete Erich Riedl im Juni 1973 im Bundestag bereits die neuralgischen Punkte an, die die Debatte bestimmen werden: die Frage um die Kompetenzen von Bund und Ländern in der Kulturpolitik, die Kulturhoheit der Länder und die Frage nach der anteiligen Finanzierung. Von dieser gemeinsamen Stiftung müssten „neue Impulse ausgehen, die von allen Trägern des staatlichen und nichtstaatlichen Bereiches getragen werden, denen Verantwortung im Kulturbereich nach unserer gesellschaftlichen Ordnung zukommt,“ so Riedl.
Die Ansicht des SPD-Abgeordneten Rudi Walther, dass die gesamtstaatliche Verantwortung für die Förderung von Kunst und Kultur nach der grundgesetzlichen Ordnung unseres Staates nur zu einem geringeren Teil Aufgabe des Bundes sein kann, ist die Position, um die während der gesamten Debatte gestritten werden wird.
Alle Podcasts dieser Serie finden sich auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder unter www.kulurstiftung.de/vorgeschichte