Das Kürzen der Schnabelspitze bei den Eintagsküken ist seit vielen Jahren eine Praxis, die die Folgen von Pickverletzungen an den Artgenossen vermindern soll. Der Eingriff gilt aber als Amputation im Sinne des Tierschutzgesetzes und ist damit verboten. Mit Ausnahmegenehmigung darf der Eingriff auch derzeit noch durchgeführt werden. Was ist das Besondere am Verhalten der Puten, das den Kupierverzicht so erschwert? Welche Erfahrungen bei der Haltung von Puten mit intakten Schnäbeln liegen aus Versuchen und Projekten bereits vor? Welche Herausforderungen auf dem Weg zum Kupierverzicht liegen noch vor uns?
Susanne Gäckler von der DLG und Dr. Christian Lambertz vom FiBL sprachen dazu mit Dr. Birgit Spindler von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Dr. Ronald Günther, Fachtierarzt für Wirtschaftsgeflügel und Berater, und dem Praktiker Henning Schweinebraden.