Ist eine Kündigung wegen lang andauernder Krankheit zulässig? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Bundesgericht vor Kurzem und bestätigte seine Rechtsprechung. Demzufolge ist eine krankheitsbedingte Kündigung nach Ablauf des zeitlichen Kündigungsschutzes in der Regel nicht missbräuchlich. Sprich: die Arbeitgeberin darf kündigen. Anders ist es nur in gravierenden Fällen, zum Beispiel dann, wenn die Arbeitgeberin die Krankheit des Arbeitnehmers selbst verursacht hat, beispielsweise bei Mobbing. Hierfür hat das Bundesgericht die Hürde aber hoch anlegt.
Im Podcast «Arbeitsrecht Inside» sprechen wir über den aktuellen Entscheid, die Dauer des Kündigungsschutzes bei Krankheit und deren Auswirkungen auf Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer.
Weiter beschäftigen wir uns mit sogenannten «Alters- und Konfliktkündigungen». Darf die Arbeitgeberin einem Arbeitnehmer kündigen, weil er bereits ein gewisses Alter erreicht hat und nicht mehr überall gleich gut einsetzbar ist? Unter welchen Umständen ist eine solche Kündigung missbräuchlich? Um dies eingehend zu erläutern, besprechen wir aktuelle Urteile, die eine gewisse Messlatte setzen.
Abgesehen von Kündigungen sorgten in den letzten Monaten auch mehrere Urteile rund um «Umziehzeiten» von Pflegepersonal und Polizisten für Gesprächsstoff. Im Fokus stand dabei jeweils die Frage, ob das Personal für die Umziehzeit auch entschädigt werden muss oder ob es sich letztlich um Gratisarbeit handelt. In spannenden und vielleicht auch überraschenden Urteilen verneinte das Bundesgericht einen Anspruch auf Nachzahlung von Umziehzeiten. Dies unter anderem mit Verweis auf die jeweils anwendbaren rechtlichen Grundlagen.
Prof. Dr. Roger Rudolph und MLaw Milena Ragaz diskutieren unter anderem darüber, was dieser Entscheid nun bedeutet und wie er sich auf die betroffenen Branchen auswirken könnte.
Mehr Infos über Professor Roger Rudolph gibt es hier:
https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/rudolph.html